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Unter einem '''Telefongespräch''' oder '''Telefonat''' versteht man die Sprachkommunikation von zwei über das .

Damit ein Telefongespräch durchgeführt werden kann, muss eine zwischen den Teilnehmern aufgebaut werden. Während ihrer muss diese Verbindung gehalten und zum Schluss wieder abgebaut werden.
Ein Telefongespräch ist immer zeitlich begrenzt. Dieses technische Prinzip ist unabhängig von der Art des gewählten Netzes. Hierbei wird zwischen , und netz unterschieden.

Technischer Ablauf

Damit ein Teilnehmer ein Telefongespräch mit einem anderen Teilnehmer führen kann, ist eine Vielzahl von Aktionen im erforderlich:
  1. Der anrufende Teilnehmer () muss einen Zugang zum erhalten
  2. Der muss ? im Regelfall durch Eingabe einer ? dem Telefonnetz mitteilen, mit welchem Teilnehmer er ein Telefongespräch führen möchte.
  3. Das Telefonnetz muss anhand der Rufnummer abklären, wo der angerufene Teilnehmer () zu finden ist und ob ein Verbindungsaufbau zum gewünschten Teilnehmer möglich ist.
  4. Das Telefonnetz muss dem mitteilen, dass ein Gesprächswunsch für ihn vorliegt.
  5. Nimmt dieser das an, müssen zwischen beiden Teilnehmern geschaltet werden.
  6. Während des Gesprächs muss das Telefonnetz, soweit möglich, die Sprachkanäle zwischen beiden Teilnehmern aufrechterhalten.
  7. Nach Beendigung des Gesprächs müssen diese Sprachkanäle wieder abgebaut werden.
  8. Spätestens nach Gesprächsende muss das Telefonnetz alle Daten zur Erhebung der en gesammelt haben.

Ein Großteil dieser Aktionen zum Führen eines Telefongesprächs sind soperationen. Sie beinhalten entweder eine Kommunikation eines Teilnehmers mit dem Telefonnetz über das Endgerät () oder eine Kommunikation innerhalb des Telefonnetzes (Netz-Signalisierung).

Diese Aktionen finden zum großen Teil innerhalb von Sekundenbruchteilen vor und nach dem eigentlichen Teilnehmergespräch statt. Während des Gesprächs finden im nur noch wenige Aktionen statt, lediglich Aktionen zum Überprüfen und Aufrechterhalten des Gesprächs sind dann erforderlich.

Die Signalisierungsoperationen der Netz-Signalisierung finden in heutigen en in einem eigenen -Signalisierungsnetzwerk statt, das getrennt von den Sprachkanälen aufgebaut ist. In größeren Telefonnetzen wird das Signalisierungsnetzwerk von s (STP) gebildet, die über das -Protokoll miteinander kommunizieren. An dieses Signalisierungsnetzwerk sind die Netzelemente des Sprachnetzes angeschlossen. Das Sprachnetz wird im Festnetz von n (VST) gebildet, in Mobilfunknetz von n (MSC).

Die Endgeräte-Signalisierung erfolgt je nach Endgerätetechnik unterschiedlich. Bei -Telefonen beispielsweise mittels -Protokoll, bei hingegen mit dem oder dem älteren .

Telefongespräch im Festnetz

Zugang zum Telefonnetz

In dichter besiedelten Gebieten ist im meist für jeden Teilnehmer eine zur (OVST) vorhanden.

Nimmt ein Teilnehmer mit einem den ab, so registriert dies die OVST, aktiviert den Sprachkanal zum anrufenden Teilnehmer und legt den an.

Bei wird das Abnehmen des Telefonhörers über den Signalisierungskanal () zur OVST signalisiert, worauf diese einen Sprachkanal () zum anrufenden Teilnehmer aktiviert. Der Teilnehmer hört dann den .

In ländlichen Gebieten sind oft der OVST vorgeschaltet. Hierbei werden weniger en vorgehalten als Teilnehmer existieren. Nimmt ein Teilnehmer den Hörer ab, sucht der eine freie Teilnehmeranschlussleitung zur OVST und verbindet hierüber den Teilnehmer mit der OVST. Nun ist die OVST bereit, gewählte Ziffern des Teilnehmers entgegenzunehmen. Ist keine Leitung zur OVST mehr verfügbar, erhält der anrufende Teilnehmer ein -Signal.

Wahl der Zielrufnummer

Die Ziffern der gewählten werden entweder einzeln oder als Block (bei sogenannter ''Blockwahl'') zur OVST übertragen. Bei Analogtelefonen erfolgt dies über Töne (beim ) oder Pulse (beim ), bei ISDN-Telefonen über Nachrichten auf dem .

Die OVST analysiert die Rufnummernsignalisierung und speichert die bisher gewählten Ziffern. Ist die Mindestanzahl an Ziffern empfangen, beginnt die OVST mit der Rufnummernanalyse (Die Mindestanzahl ist ? zumindest in Deutschland ? meistens drei, da die kürzesten vorkommenden Rufnummern aus drei Ziffern bestehen, zum Beispiel ?110? und ?112?).

Finden des angerufenen Teilnehmers

Zur Rufnummernanalyse besitzt jede OVST eine Rufnummernliste (-Tabelle), in der die Aktionen verzeichnet sind, die die OVST bei bestimmten Rufnummern(-Anfängen) durchführen soll. Reicht die Anzahl der gewählten Ziffern nicht aus, um eine Aktion zu bestimmen, wartet die OVST bis genügend Ziffern eingetroffen sind und führt dann die Analyse fort.

Sind genügend Ziffern eingetroffen, führt die OVST die für diese Ziffern vorgesehene Aktion aus. Meist besteht die Aktion darin, die Gesprächsinformationen an eine andere , zum Beispiel an eine (FVST), weiter zu . Dort werden ebenfalls die bisher gewählten Ziffern analysiert. Reicht die Anzahl der gewählten Ziffern nicht aus, um auf der FVST zu entscheiden, wie das Gespräch behandelt werden soll, werden von der FVST weitere Ziffern von der OVST angefordert. Sind genügend Ziffern eingetroffen, wird die Analyse fortgeführt.

Diese Prozedur wiederholt sich, wenn von der FVST der Anruf an weitere n weitergeleitet wird, bis endlich die Zielvermittlungsstelle gefunden ist, über die der angerufene Teilnehmer zu erreichen ist.

Ist der angerufene Teilnehmer nicht in der Zielvermittlungsstelle vorhanden, die für seinen Rufnummernbereich vorgesehenen ist (zum Beispiel weil er beim Umzug seine Rufnummer in den Bereich einer anderen Ortsvermittlungsstelle des es hat, oder weil er zu einer anderen gewechselt hat), so wird über eine Abfrage am (SCP) herausgefunden, in welcher Zielvermittlungsstelle oder bei welchem Netzbetreiber der Teilnehmer zu finden ist. Dorthin wird dann die Rufnummer signalisiert.

Für n werden bei der Analyse der Rufnummer zusätzliche Aktionen durchgeführt:
Bei Einwahlnummern ins werden Datenverbindungen zum entsprechenden aufgebaut.

Kurzwahlen, wie zum Beispiel die nummern 110 und 112, werden in die zugehörige Langrufnummer übersetzt (in den Fällen von 110 und 112 ist das die Rufnummer der entsprechenden Notrufzentrale). Für alle weiteren Analysen wird dann die Langrufnummer an Stelle der gewählten Kurzwahl benutzt.

Für (0137x, 0180x, 0700x, 0800x, 0900x) wird am (SCP) die zugehörige Langrufnummer erfragt und diese an Stelle der gewählten Rufnummer benutzt. Ebenso werden die im SCP abgespeicherten Tarife für diese Nummern für das aktuelle Telefongespräch übernommen.

Verbindungsaufbau möglich?

Bei der Analyse der in der OVST wird überprüft, ob der anrufende Teilnehmer die angerufene Nummer überhaupt wählen darf. Notfalls wird der Gesprächsaufbau abgebrochen (zum Beispiel dann, wenn der anrufende Teilnehmer mehrfach seine Rechnung nicht bezahlt hat, sind bis auf nummern alle Rufnummern gesperrt).

Zusammen mit dem Finden eines Weges von der OVST des anrufenden Teilnehmers zu OVST des angerufenen Teilnehmers wird auch überprüft, ob für das angestrebte Gespräch noch freie Sprachkanäle zur Verfügung stehen. Sind noch Leitungen frei, werden die erforderlichen Leitungen für das gewünschte Gespräch reserviert. Stehen keine freien Leitungen zur Verfügung, sind in den tabellen der n Alternativwege aufgeführt, über die die Zielvermittlungsstelle auch noch erreicht werden kann. Ist auch in den Alternativwegen keine freie Leitung vorhanden, wird der Gesprächsaufbau mit ?Gassenbesetzt? abgebrochen.

Von der Zielvermittlungsstelle wird überprüft, ob der angerufene Teilnehmer angerufen werden kann. Ist der Anschluss besetzt, wird dem anrufenden Teilnehmer von seiner OVST ein vorgespielt und alle reservierten Sprachkanäle werden wieder freigegeben.
Ist die Rufnummer nicht vorhanden oder der Anschluss gar abgemeldet, wird dem anrufenden Teilnehmer von seiner OVST eine entsprechende vorgespielt, und alle reservierten Sprachkanäle werden wieder freigegeben.

Treten keine Probleme auf, wird von der Zielvermittlungsstelle ein durchgehender Sprachkanal zum anrufenden Teilnehmer gesucht und reserviert. Wird auch unter Zuhilfenahme von Alternativrouten kein freier Sprachkanal gefunden, wird der Gesprächsaufbau mit ?Gassenbesetzt? abgebrochen.

Klingeln beim angerufenen Teilnehmer

Ist der angerufene Teilnehmer gefunden, und kann ein Gespräch zu ihm aufgebaut werden, so wird von seiner OVST ein an seinem Telefon angelegt. Dieses wird auch der OVST des anrufenden Teilnehmers signalisiert, so dass diese nun ihrerseits diesem einen Rufton vorspielt. Klingelsignal und Rufton sind voneinander unabhängig, ein ?Nachrichtenaustausch? über das Klingeln ist nur bedingt möglich (Absprachen wie: ?Wenn ich gut angekommen bin, lasse ich es dreimal klingeln? funktionieren nicht zuverlässig, denn wenn es beim anrufenden Teilnehmer dreimal ?tutet?, kann es beim angerufenen Teilnehmer schon viermal geklingelt haben oder erst zweimal).

Schalten der Sprachkanäle

Nimmt der angerufene Teilnehmer ab, so werden Klingelton und Rufzeichen beendet und die Sprachkanäle für den Hin- und Rückweg freigeschaltet: Das Telefongespräch kann beginnen.

Gleichzeitig wird in der OVST des anrufenden Teilnehmers ein sogenanntes ?Charging-Record? für die Gebührenabrechnung abgelegt. Hierin werden die n der beiden Teilnehmer, der Anfangszeitpunkt des Gesprächs, sowie die Art der Verbindung (zum Beispiel Sprachübertragung, , ) abgelegt.

Befindet sich der angerufene Teilnehmer im Netz einer anderen , so werden in den Netzübergangsvermittlungsstellen sogenannte ?Accounting-Records? für die Gebührenabrechnung der Telefongesellschaften untereinander angelegt. Hierin werden ebenfalls die Rufnummern der beiden Teilnehmer, der Anfangszeitpunkt des Gesprächs sowie die Art der Verbindung abgelegt.

Durchführen des Teilnehmergesprächs

Mit dem Durchschalten der Sprachkanäle endet der erste santeil des Telefongesprächs, der Rufaufbau. Das Telefongespräch tritt nun signalisierungstechnisch in die sogenannte ?stabile Phase? ein, in der die Teilnehmer miteinander kommunizieren.

Während sich die Teilnehmer unterhalten, führt das Telefonnetz nur wenige Aktionen durch. Hat der anrufende Teilnehmer einen aktiviert, so werden mit den Tarifparametern des Gesprächs (die Rufnummern der beiden Teilnehmer, Uhrzeit, Art der Verbindung) Gebührenzähler in der OVST hochgezählt und die Ergebnisse der Gebührenzählung regelmäßig an den Anrufenden übermittelt.

Gleiches gilt, wenn der Anrufende von einer anruft. Die Gesprächsgebühren werden regelmäßig vom Guthaben (Münzen, ) abgezogen und bei Verbrauch des Guthabens dem Teilnehmer mitgeteilt, dass er das Guthaben aufstocken muss, andernfalls wird das Gespräch abgebrochen.

Freigabe der Sprachkanäle

Legt einer der beiden Teilnehmer auf, endet das Gespräch; die Verbindung wird ?ausgelöst?.

 verboten. Das gilt auch vor Gericht, um beispielsweise die Existenz oder Bedingungen eines mündlich geschlossenen Vertrages zu beweisen. Stellt die Aufnahme jedoch ein relevantes, nicht anders zu ersetzendes Beweismittel dar (Beseitigung eines s), sehen Gerichte im Sinne einer <nowiki/>situation (vgl. OGH 19.10.1999, 4 Ob 247/99y) oder eines es des  (Kodek in ÖJZ 2001,334ff) oft von der Strafbarkeit ab.

Schweiz

In der gelten Regelungen vergleichbar mit denen in Deutschland (). Sowohl das Abhören (heimliches Belauschen) von Gesprächen anderer als auch das Aufzeichnen von Gesprächen, an denen man selbst beteiligt ist, ist ohne Einverständnis aller beteiligten Gesprächsteilnehmer verboten. beinhalten.

Liechtenstein

Da das dem weitestgehend folgt und im Bezug auf Telefongespräche keine Abweichungen vorliegen, gelten dieselben Regelungen wie in Österreich ().

Italien

Laut sind aufgezeichnete Gespräche legal und können vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, auch wenn die andere Partei nicht weiß, dass sie aufgezeichnet wurde, vorausgesetzt, die aufzeichnende Partei nimmt an dem Gespräch teil.

Vereinigtes Königreich

 hat eigene, wenngleich inhaltlich nicht unterschiedliche Regelungen wie  und .

Das englische Gesetz verbietet allgemein das Abhören von Kommunikation durch Dritte, mit Ausnahmen für Regierungsbehörden. Die Aufzeichnung eines Telefongesprächs durch einen Gesprächsteilnehmer, ohne die anderen Gesprächsteilnehmer zu benachrichtigen, ist nicht verboten, solange die Aufzeichnung für den Eigengebrauch ist; die Aufzeichnung ohne Benachrichtigung ist verboten, wenn ein Teil des Inhalts einem Dritten zugänglich gemacht wird, insbesondere Veröffentlichung.

Ausnahmen gelten für Geschäftsbeziehungen, beispielsweise um mündlich geschlossene Verträge festzuhalten.

Vereinigte Staaten

In den ist die Aufzeichnung von Gesprächen grundsätzlich verboten, wenn die Personen werden, d. h. die aufzeichnende Person ist nicht Teil des Gesprächs und die Kommunikation findet an einem Ort statt, an dem Privatsphäre erwartet werden kann. Andernfalls ist die Aufzeichnung abhängig vom Bundesstaat erlaubt, wenn mindestens ein Gesprächspartner sein Einverständnis dazu gibt, oder wenn mindestens eine Person von der Aufzeichnung Kenntnis hat, insbesondere wenn ein Gesprächspartner die Aufzeichnung selbst vornimmt oder veranlasst. Der Gesetzgeber begründet das damit, dass andere Personen ohnehin bewusst am Gespräch teilnehmen. Die Bundesstaaten werden in dieser Hinsicht in unterschieden:

All-Parties-Consent States

Die Auflistung enthält Staaten, in denen für gängige Gründe (Beweismittelsicherung, Gedächtnisstütze) die Zustimmung und/oder Kenntnis aller Gesprächspartner erforderlich ist.

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}}

Single-Party-Consent States

Die Auflistung enthält Staaten, in denen für gängige Gründe (Beweismittelsicherung, Gedächtnisstütze) die Zustimmung und/oder Kenntnis eines Gesprächspartner erforderlich ist.

Einige der Staaten erlauben an sogenannten ''öffentlichen Orten'' auch das heimliche Mitschneiden von Gesprächen anderer durch Unbeteiligte, nach dem Grundsatz, dass an öffentlichen Orten keine Privatsphäre erwartet werden kann.
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  • ''''

}}

Kanada

In ist auf dem gesamten Bundesgebiet die Aufzeichnung erlaubt, wenn ein Teilnehmer informiert ist bzw. die Aufnahme selbst veranlasst; es gelten im Grunde dieselben Regeln wie in einem in den USA.

Literatur

  • Robert Ehlert, Annemike Meyer: ''Telefonmarketing''. Business Village GmbH, Göttingen 2004, ISBN 3-934424-48-1.
  • Annette Keller, Christine Roy, Monika Schlüter, Karin Van Hooff, Marion Tardy-Riechers: ''Telefonieren im Beruf''. 1. Auflage, Hueber Verlag, Ismaning 2002, ISBN 978-3-19-007247-7.
  • Gabriele Cerwinka, Gabriele Schranz: ''Der Telefon-Profi''. Linde Verlag, Wien 2009, ISBN 978-3-7093-0212-5.
  • Rainer Knirsch: ''Sprechen Sie nach dem Piep''. Kommunikation über Anrufbeantworter, Max Niemeyer Verlag GmbH, Tübingen 2005, ISBN 3-484-31260-2.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise